Statt für Grundrechte für Diskriminierung
„Das vom Zweiten Senat gebilligte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen für Rechtsreferendarinnen ist ein klarer Eingriff in die Religionsfreiheit und in weitere Grundrechte muslimischer Frauen mit Kopftuch auf dem Weg zu ihrer Ausbildung zu Juristinnen“ äußerte Fatih Yildiz. Nach Art. 33 Abs. 3 GG seien der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im […]
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