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Erscheinungsbilds von Beamtinnen – Offener Brief an den Bundesrat

Offener Brief an Mitglieder des Bundesratesl

Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, 

an diesem Freitag, 7. Mai 2021, stimmen Sie über das „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ ab. Die Novellierung stellt das Tragen von Kopftuch, Kippa oder eines Kreuzes unter Vorbehalt. Werden diese aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen getragen, soll eine Untersagung möglich sein, wenn das äußere Erscheinungsbild „objektiv geeignet“ ist, „das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen“. 

Das Gesetz greift massiv in das Grundrecht der Religionsfreiheit ein geht weit über die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen hinaus. Abgestellt wird nicht mehr auf das Verhalten der Person, sondern auf ihre Bekleidung. Frauen mit Kopftuch wird damit das Vertrauen generell abgesprochen. Je nach Wertung ließen sich mit diesem Gesetz künftig allgemeine Kopftuchverbote für Beamtinnen in zahlreichen Bereichen der Verwaltung stützen. 

Ein derart tiefgreifender Eingriff in die Religionsfreiheit mit weitrechenden Folgen für die Betroffenen wurde zudem nicht mit der Öffentlichkeit kommuniziert, die Stimmen der Betroffenen nicht gehört. Es gehört zu demokratischen Gepflogenheiten, insbesondere auch ihnen einen Raum und Zeit zu geben, sich hierzu in ausreichendem Maße zu äußern. Dass ihre Perspektive außer Acht gelassen wurde, enttäuscht umso mehr. 

Wir, der Koordinationsrat der Muslime, rufen Sie daher eindringlich auf, dieses Gesetz in seiner jetzigen Form abzulehnen. Es wird in der Praxis nicht nur die weitere Benachteiligung muslimischer Frauen mit sich bringen, sondern wird auch die Bemühungen konterkarieren, die Vielfalt der Bevölkerung in der Beamtenschaft wieder zu spiegeln. Der kürzlich vorgestellten Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ zufolge gibt jede Dritte Muslimin, die kein Kopftuch trägt an, dies unter anderem aufgrund der Befürchtung von Nachteilen nicht zu tun. Wir teilen vollumfänglich die Meinung der Studienverfasserinnen: Dies „sollte vor dem Hintergrund der freien Religionsausübung in Deutschland zum Nachdenken anregen“. 

Mit freundlichen Grüßen 

Erol Pürlü 

KRM-Sprecher