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SCHURA Hamburg: Camoufliertes Kopftuchverbot

Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten erfährt deutliche Kritik vom Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg.

Empfindlichen Einschränkung der Religionsfreiheit

Das Gesetz führt zu einer empfindlichen Einschränkung der Religionsfreiheit im öffentlichen Dienst in Bund und Ländern. Es ist Wegbereiter für ein systematisches Berufsverbot religiös sichtbarer Personen wie Bürgerinnen und Bürger muslimischen oder jüdischen Glaubens.“, so SCHURA Co.-Vorsitzender Fatih Yildiz.

Aus religiösen Gründen getragene Bekleidungsstücke können demnach untersagt werden, wenn das äußere Erscheinungsbild „objektiv geeignet sei“, „das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen“. „Dies stellt einen Eingriff in die Religionsfreiheit und in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Die äußerlich erkennbare individuelle Grundrechstausübung darf nicht pauschal als neutralitätsbeeinträchtigend betrachtet werden.“ äußert Vorstandsmitglied Norbert Müller. Gleichzeitig schließe das Gesetz die Privilegierung einzelner Gruppen gegenüber anderen nicht aus und beinhalte zudem eine geschlechterbezogene Benachteiligung im Falle kopftuchtragender muslimischer Frauen.

Undifferenzierter Gesetzesentwurf von SPD, CDU und AfD durchgewinkt

Es ist skandalös, dass eilig an der Öffentlichkeit vorbei ein in sich undifferenzierter Gesetzesentwurf von SPD, CDU und AfD durchgewinkt wurde, der unterschiedlich grundrechtliche Wertigkeiten und Schutzbedürfnisse in einen Topf wirft und gleichzeitig Ressentiments gegenüber religiöser Sichtbarkeit vertieft. So wird z.B. kopftuchtragenden muslimischen Frauen unterstellt, keine distanziert neutralen Entscheidungen treffen zu können. Muslimisches Leben für sichtbar religiöse Menschen wie kopftuchtragende Frauen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt wird immer stärker verunmöglicht. Diese Ausgrenzung unter dem Deckmantel des Kampfes gegen rechts (Lex-Tatoo) spielt paradoxer Weise genau denen in die Hände, die Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus befürworten.“ so Vorstandsmitglied und Bildungsbeauftragte Özlem Nas.

Kopftuchverbot durch die Hintertür

Die islamische Religionsgemeinschaft bedauert, dass im Bundestag allein die Linke unter Verweis auf das Kopftuchverbot durch die Hintertür gegen das Gesetz gestimmt habe. SCHURA werde jetzt das Gespräch mit den Bürgerschaftsfraktionen suchen. „Es muss verhindert werden, dass eine seit jeher auf Landesebene bestehende positive und konfliktfreie Situation durch das Bundesgesetz beeinträchtigt wird“ so Fatih Yildiz. Hamburg gehört zu den Bundesländern, in denen bislang nie ein Kopftuchverbot bestand.

 

Weiterführende Links:

EuGH-Gutachten zum Kopftuch macht Diskriminierung muslimischer Frauen durch Berufsverbote salonfähig

Stellungnahme der Schura zur Kopftuchverbotsdebatte

Umstrittenes Neutralitätsgesetz muss novelliert werden

Statt für Grundrechte für Diskriminierung

 

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