„Schura Hamburg begrüßt das Vorhaben des Berliner Justizsenators, eine Anpassung des umstrittenen Neutralitätsgesetzes vorzunehmen und der Diskriminierung von muslimischen Lehrerinnen mit Kopftuch endlich ein Ende zu bereiten.“, so Özlem Nas, Vorstandsmitglied der SCHURA Hamburg.
„Als Religionsgemeinschaft erreichen uns immer wieder Frauen, die von Diskriminierung, Ausgrenzung und Mobbing im Berufsleben berichten. Die Diskriminierung muslimischer Frauen mit Kopftuch im Berufsleben stellt einen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar.“, so Özlem Nas. Dies bestätige auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. „Pauschale Berufsverbote, welche gegenüber kopftuchtragenden muslimischen Frauen ausgesprochen werden sind nicht verfassungskonform. Dieser Realität muss endlich Rechnung getragen werden.“, äußerte Nas.
Umstrittenes Neutralitätsgesetz muss novelliert werden
Die Schura Hamburg hielte die Anpassung des Neutralitätsgesetzes im Kontext der Diskussionen um das Tragen eines Kopftuchs im Schuldienst für den richtigen Schritt. „Die Novellierung ist dringend notwendig und längst überfällig.“ betont Özlem Nas.
Als Vertreter muslimischer Gemeinden mache sich Schura für Frauen stark, die ein Kopftuch auch in ihrem Beruf tragen wollen. Entsprechend befürworte sie den Vorstoß Herrn Behrendts, der Benachteiligung muslimischer Frauen im Schuldienst langfristig und nachhaltig ein Ende zu bereiten.
„In einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft sollten Berufsverbote für Menschen, die von ihrer Religionsfreiheit Gebrauch machen möchten, längst der Vergangenheit angehören.“
„Ein verfassungskonformer Umgang mit religiöser Vielfalt sollte keine Ausnahme darstellen, sondern auch im Interesse anderer Bundesländer liegen. Es ist fraglich, wenn die Akzeptanz von Frauen mit Kopftuch in Schulen bei dem Reinigungsdienst vorhanden ist aber bei dem Lehrer*innenberuf halt macht.“, so Özlem Nas. Die deutsche Gesellschaft sei geprägt von Diversität und diese solle sich auch auf allen beruflichen Ebenen widerspiegeln. „Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts und das Vorhaben einer Novellierung des Neutralitätsgesetzes sind wichtige Schritte zu einem verfassungsgemäßen Umgang mit religiöser Vielfalt. Die religiöse Vielfalt im Klassenzimmer sollte sich auch bei Lehrer*innen wiederfinden. In einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft sollten Berufsverbote für Menschen, die von ihrer Religionsfreiheit Gebrauch machen möchten, längst der Vergangenheit angehören. Wir begrüßen die Entwicklungen in Berlin und hoffen, dass weitere Bundesländer diesem Vorbild folgen werden.“ so Özlem Nas.