202003 schura Kopftuch

Statt für Grundrechte für Diskriminierung

„Das vom Zweiten Senat gebilligte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen für Rechtsreferendarinnen ist ein klarer Eingriff in die Religionsfreiheit und in weitere Grundrechte muslimischer Frauen mit Kopftuch auf dem Weg zu ihrer Ausbildung zu Juristinnen“ äußerte Fatih Yildiz.
Nach Art. 33 Abs. 3 GG seien der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienst erworbenen Rechte unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. „Das bedeutet, dass niemandem aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen darf. Religiöse Pluralität sollte auch in öffentlichen Ämtern sichergestellt sein“ so Norbert Müller.
Der Beschluss des Zweiten Senats stelle die Rechtsreferendarin vor die Wahl, sich entweder für die Tätigkeit oder die für sie als verpflichtend angesehene religiöse Bekleidung zu entscheiden. „Das ist de facto ein Berufsverbot und gleichzeitig eine intersektionale Diskriminierung der Beschwerdeführerin“ so Yildiz.
 
Der Zweite Senat habe somit durch seine klassisch-hoheitliche Beeinträchtigungswirkung deutlich gemacht, welche Grundrechte einen höheren Stellenwert haben und wer die Definitionsmacht über die sogenannte „Neutralität“ habe. Somit werde, bei gleichzeitiger Privilegierung christlicher Bekundungen, wie z.B. Kruzifixe, die in Gerichtssälen hängen, der Eingriff in die Rechte muslimischer Frauen mit Kopftuch bestätigt und zugelassen, dass sie von dem Schutz der Religionsfreiheit ausgenommen werden dürfen.
 
„Die Signalwirkung dieses Beschlusses innerhalb der Gesellschaft ist nicht zu verharmlosen. Muslimische Frauen leiden ohnehin tagtäglich unter Ausgrenzungen, struktureller Diskriminierung und Alltagsrassismus. Viele Pluralitätsgegner werden sich bestätigt und bestärkt fühlen, den Kurs der Chancenungerechtigkeit und intersektionalen Diskriminierung gegen muslimische Frauen mit Kopftuch noch stärker einzuschlagen und weitere Beschneidung von Grundrechten dieser Frauen einzufordern. Wir warnen vor dieser Entwicklung und nehmen den Zweiten Senat in die Mitverantwortung“ so Özlem Nas, Bildungsbeauftragte der Schura.
 
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