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Resolution über Selbstverständnis, Ziele und Tätigkeitsrahmen der SCHURA

Resolution
über Selbstverständnis, Ziele und Tätigkeitsrahmen
der SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg
beschlossen in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 30.03.2018

 

1.     SCHURA ist ein Zusammenschluss von in Hamburg bestehenden islamischen Gemeinden und Vereinen als islamische Religionsgemeinschaft (§ 1 S. 1 der Satzung). Als Religionsgemeinschaft obliegt SCHURA nicht nur die Koordinierung und Außenvertretung ihrer Mitglieder, sondern eine umfassende Verwirklichung religiöser Aufgaben mit identitätsstiftender Funktion für die Mitgliedsgemeinden (vgl. rechts- und religionswissenschaftliche Gutachten zum Staatsvertrag).

2.     Das religiöse Selbstverständnis ist basierend auf den Glaubensgrundlagen (§ 3 der Satzung) der Einheit der Muslime verpflichtet. SCHURA vertritt daher Sunniten wie Schiiten. SCHURA ist einem Religionsverständnis verpflichtet, wie es sich in den unter Sunniten wie Schiiten anerkannten Rechts- und Theologieschulen historisch durch anerkannte Lehrautoritäten entwickelt hat. SCHURA wendet sich gegen jegliche Form von gewaltbereitem und religiös begründeten Extremismus.

3.     Die Religionsverwirklichung erfolgt innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung und in Übereinstimmung mit deren Prinzipien der Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Säkularität. Diese bilden die Grundlage der Gesellschaft und gewährleisten die Rechte und Freiheiten aller ihrer Mitglieder (vgl. Grundsatzpapier).

4.     SCHURA strebt für die Muslime und den Islam einen gleichberechtigten Platz in der Mitte der Gesellschaft an. Muslime sollen in jeder Form an der Gesellschaft teilhaben und diese mitgestalten. Islamische Glaubenspraxis soll Teil des öffentlichen gesellschaftlichen Lebens sein. Um die Teilhabe der Muslime zu gewährleisten, wird sich SCHURA aktiv in den politischen Diskurs einbringen und die Rechte der Muslime vertreten.

5.     Der Staatsvertrag ist ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg. Er bringt nicht nur die u.a. für die Verantwortung von schulischem Religionsunterricht erforderliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft, sondern verleiht öffentliche Akzeptanz als Partner des Staates und gesellschaftlicher Akteur. Die Auseinandersetzung im den Staatsvertrag ist damit auch eine Auseinandersetzung um den Standort des Islam in der Gesellschaft.

6.     SCHURA verteidigt die zu 3. genannten Werte und Prinzipien und die darauf basierende pluralistische Gesellschaft gegen Einschränkung und Infragestellung. SCHURA verteidigt die Rechte aller Mitglieder der Gesellschaft gegen Ausgrenzung und Diskriminierung, gegen jedweden Rassismus, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus.

7.    SCHURA setzt sich ein für Dialog und Zusammenarbeit mit allen politischen Parteien, staatlichen Institutionen, anderen Religionsgemeinschaften sowie zivilgesellschaftlichen Kräften, mit denen man sich gemeinsam den vorgenannten Werten, Prinzipien und Zielen verpflichtet sieht. Gemeinsam wollen wir eine demokratische, chancengerechte und pluralistische Gesellschaft entwickeln und dem gesellschaftlichen Frieden dienen.

8.    In den Mitgliedsgemeinden der SCHURA befinden sich Muslime aus unterschiedlichen Rechtsschulen und Herkunftsländern. Aus diesen Herkunftsländern ergeben sich immer wieder politische Konflikte, die persönlich oder medial auch nach Deutschland wirken. Diese sind nicht Gegenstand der Tätigkeit oder Positionierung von SCHURA, es sei denn sie haben auch eine allgemein religiöse Bedeutung[1], sie berühren direkt politische Entscheidungen Deutschlands[2] oder primär humanitäre Fragen[3]. Keinesfalls können Positionierungen erfolgen, die im Widerspruch stehen zu einzelnen der vorstehend genannten Tätigkeitsprinzipien wie etwa der islamischen Einheit unter den Mitgliedsgemeinden oder der Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte, der Demokratie und des gesellschaftlichen Friedens.

9.    Die vorstehenden Grundsätze sind verpflichtend für Repräsentanten, Gremien und Mitgliedsvereine von SCHURA.

 

1 Beispiel: Kampf gegen den IS, Palästina-Frage

2 Beispiel: Beteiligung Deutschlands am Krieg gegen den Irak 2003

3 Beispiel: Rohingya