Als muslimische Landesverbände sind wir entsetzt über das Urteil des Landgerichts Köln, nach dem die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar sein soll.
Riten gehören zum Wesen einer jeden Religion. Und die rituelle Beschneidung ist ein elementarer Bestandteil der abrahamitischen Tradition. Wir sehen in diesem Urteil einen unzulässigen Eingriff in eine Jahr tausende alte, weltweit durchgeführte und bewährte Religionspraxis von Juden und Muslimen aber auch von vielen Christen. Die rituelle Beschneidung wird von fast allen Juden und Muslimen – egal ob orthodox wie säkular – durchgeführt.
Das Kölner Landgericht stellt das angebliche Kindeswohl vor das hohe Gut der Religionsfreiheit und des Elternrechts, ohne näher auszuführen, was das Kindeswohl genau ausmacht. Geht es um Hygiene, Krebsvorsorge (sowohl für den Mann als auch für die Frau) und um die Vorbeugung von Geschlechtskrankheiten, so ist aus medizinischer Sicht die Sachlage unumstößlich zugunsten der Beschneidung. Geht es um den Schutz vor Ärztepfusch, so ist die bisherige Gesetzeslage durchaus ausreichend, Ärzte zu belangen, die ihre Berufspraxis nicht nach den Erkenntnissen der modernen Medizin und lege artis ausüben.
Auf Grund der jetzt hervorgerufenen Rechtsunsicherheit für Eltern und Ärzte ist der gesellschaftliche Friede gefährdet und das Vertrauen in die deutschen Gerichte erschüttert, da das Urteil an der Lebenswirklichkeit der in Deutschland lebenden Gläubigen vorbei geht.
Durch dieses Urteil ist das Kindeswohl erst recht gefährdet, da die Rechtsunsicherheit und Kriminalisierung von beschneidungswilligen Ärzten und Eltern, letztere dazu verleiten wird, diesen Eingriff künftig in ihren Herkunftsländern durchführen zu lassen. Dort ist zu befürchten, dass die Beschneidung möglicherweise durch Personen durchgeführt werden wird, die gar keine Ärzte oder nur unerfahrene Ärzte sind, die keine Rücksicht auf notwendige Hygienebedingungen nehmen werden.
Wir fordern den Bundestag auf, diese Rechtsunsicherheit zu beenden und die gesetzlichen Grundlagen für eine nachhaltige Stärkung der Religionsfreiheit und des Erziehungsrechts der Eltern zu schaffen.
Unterzeichnende Organisationen:
SCHURA – Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e.V.
SCHURA – Islamische Religionsgemeinschaft Schleswig Holstein e.V.
SCHURA Niedersachsen – Landesverband der Muslime in Niedersachsen e.V.
SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.
IRH – Islamische Religionsgemeinschaft Hessen e.V.
IGBW – Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg e.V.