Kopftuch macht Diskriminierung muslimischer Frauen durch Berufsverbote salonfähig

EuGH-Gutachten zum Kopftuch macht Diskriminierung muslimischer Frauen durch Berufsverbote salonfähig

„Das Gutachten des Generalanwaltes zeigt sehr deutlich, dass eine diskriminierende Sonderbehandlung von muslimischen Frauen mit Kopftuch und Bemühungen einer weitest gehenden Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt noch immer kein Ende nehmen. Das kann nur ein schlechter Scherz auf Kosten von muslimischen Frauen auf dem Arbeitsmarkt sein!“ so Özlem Nas, Vorstandsmitglied der SCHURA Hamburg.

Kopftuch macht Diskriminierung muslimischer Frauen durch Berufsverbote salonfähig

Das sei im Nachgang an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ein Dämpfer. Der Generalanwalt nehme sich heraus zu bestimmen was als Diskriminierung zu beurteilen sei und was nicht. Hierbei spiele die Perspektive der Betroffenen und die Auswirkungen auf das muslimische Leben von Frauen in Deutschland keine Rolle.Kopftuch macht Diskriminierung muslimischer Frauen durch Berufsverbote salonfähig

„Als Religionsgemeinschaft erreichen uns immer wieder Frauen, die von Diskriminierung, Ausgrenzung und Mobbing im Berufsleben berichten. Dies ist nicht nur ein Eingriff in die Religionsfreiheit und eine Befürwortung von diskriminierenden Berufsverboten, gleichzeitig zeigt diese Haltung, dass die psychischen und existenziellen Auswirkungen dieser ausgrenzenden Ungleichbehandlung auf muslimische Bürgerinnen bedeutungslos sind.“, so Özlem Nas.

Es geht um Religionsfreiheit

„Dass potenzielle wirtschaftliche Nachteile eines Unternehmens vorgeschoben werden, um die Religionsfreiheit bestimmter Bürgerinnen einzuschränken, ist makaber“, betont Özlem Nas. „So werden die Opfer gewissermaßen zu potenziellen Tätern, denen man den Zugang verwehren darf. In einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft sollten Berufsverbote für Menschen, die von ihrer Religionsfreiheit Gebrauch machen, längst der Vergangenheit angehören”, wiederholt Nas ihre Forderungen aus dem Januar.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Kopftuch macht Diskriminierung muslimischer Frauen salonfähigDie denkwürdige Unterscheidung zwischen großflächigen und kleinen Zeichen höhle den Gleichbehandlungsgrundsatz aus. „Hier wird deutlich, dass ausschließlich auf das Kopftuch gezielt wird. Religiöse und kulturelle Pluralität sind deutsche Realitäten, die durch Recht und Gesetz geschützt und weiter zu schützen sind. Das muss auch für muslimische Frauen mit Kopftuch gelten“, so Nas weiter.

„Dass solche Formen von Diskriminierung durch dieses Gutachten grundsätzlich als legitim gekennzeichnet werden, ist nicht hinnehmbar. Bleibt zu wünschen, dass der EuGH diesem Spuk ein Ende bereitet“, schließt Nas.